Tischgesetzblatt · Teil I · Nr. 1

Abschnitt 2 – Punkte

§ 11

Berechnung und Verfall

(1) Die Punkte eines Beitrags werden in dieser Reihenfolge ermittelt:

  1. Wertungsstufe (§ 5),
  2. Herabstufungen (§ 6),
  3. Grundpunkte nach der danach maßgeblichen Stufe,
  4. Zuschläge nach den §§ 7 und 8 und § 19 Absatz 2, sofern mindestens ein Grundpunkt verbleibt,
  5. Kappung (§ 9 Absatz 2).

(2) Vorlagenpunkte, Entschädigungen (§ 13) und Abzüge werden gesondert gebucht.

(3) Bleibt ein Beitrag nach diesem Gesetz ohne Punkte, nachdem für ihn bereits Punkte gebucht sind, wird ein Abzug in gleicher Höhe gebucht (Verfall). Vorlagenpunkte und Entschädigungen bleiben vom Verfall unberührt, soweit nicht § 15 Absatz 2 oder § 20 Absatz 2 etwas anderes bestimmt.

Begriffe dazu

Verfall
Ein Recht oder Vorteil fällt nachträglich weg. Im Strafrecht hieß bis 2017 so das Abschöpfen von Taterträgen, heute Einziehung. Im MiPoG verfallen Punkte etwa nach Eigenlob.

Geändert am

2. Oktober 2026 (neu)

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