Abschnitt 3 – Punktabzug
Pointenvorgriff, Pointendiebstahl, Witzerklärung, Pointenverzug
(1) Wer die Pointe eines fremden Beitrags vor dessen Urheber laut ausspricht (Pointenvorgriff), dem wird ein Punkt abgezogen; ist der Vorgriff selbst ein Beitrag, wird er daneben gewertet. Der Urheber erhält einen Punkt als Entschädigung; sein Beitrag wird im Übrigen nicht gewertet. Das Flüstern nach § 6 Absatz 3 ist kein Pointenvorgriff.
(2) Gibt jemand einen Beitrag eines anderen Mitglieds als eigenen aus (Pointendiebstahl), bleibt sein Beitrag ohne Punkte, und ihm werden zwei Punkte abgezogen. Der Bestohlene erhält einen Punkt als Entschädigung.
(3) Erklärt der Urheber seinen Beitrag in derselben Sitzung, bleibt dieser ohne Punkte. Erklärt er ihn ungefragt, wird ihm zusätzlich ein Punkt abgezogen.
(4) Wer einen eigenen Beitrag ankündigt und ihn nicht bis zum Ende des laufenden Gangs leistet, gerät in Pointenverzug; ihm wird ein Punkt abgezogen. Einer Mahnung bedarf es nicht.
Begriffe dazu
- Tatbestand, Rechtsfolge
- Jede Vorschrift hat zwei Teile: Wenn (Tatbestand), dann (Rechtsfolge). Beispiel: Wer einen Witz ankündigt und ihn bis zum Ende des Gangs schuldig bleibt (Tatbestand), verliert einen Punkt (Rechtsfolge).
- Verzug
- Wer trotz Fälligkeit und Mahnung nicht leistet und das zu vertreten hat, ist im Verzug und muss für die Folgen einstehen (§ 286 BGB). In bestimmten Fällen ist die Mahnung entbehrlich (§ 286 Abs. 2 BGB), beim Pointenverzug immer.
Geändert am
2. Oktober 2026 (neu)