Tischgesetzblatt · Teil I · Nr. 1

Mitwirken

Das Gesetzgebungsverfahren, ohne Fachwörter.

Das Gesetz gehört der Tischrunde, die es sich gegeben hat. Nur sie kann es ändern (§ 30). Vorschläge sind trotzdem willkommen, von Mitgliedern wie von anderen Tischen. So geht es:

  1. Antrag stellen. Du schreibst auf, welche Vorschrift du ändern möchtest, wie sie danach lauten soll und warum. Entweder mit dem Antragsformular auf GitHub oder per E-Mail an burow(at)borisburow.de. Wichtig: keine Namen von Mitgliedern, nichts, was am Tisch gesagt wurde (§ 3a). Alles auf GitHub ist öffentlich.
  2. Entwurf. Aus dem Antrag wird ein Textvorschlag: die genaue neue Fassung der Vorschrift. Wer sich mit GitHub auskennt, reicht ihn als Änderung an der Gesetzesdatei ein; sonst macht das der Punktewart.
  3. Beschluss. Die Tischrunde stimmt bei einem Treffen ab. Nötig sind zwei Drittel der Anwesenden, und mindestens die Hälfte aller Mitglieder muss da sein. Das Tischgeheimnis (§ 3a) und der Tischverrat (§ 16a) lassen sich nur einstimmig ändern. Gar nicht ändern lassen sich das Wohlwollensgebot (§ 3), die Selbstberühmung (§ 12), der Ernstfall (§ 20) und diese Ewigkeitsklausel selbst.
  4. Verkündung. Der Punktewart übernimmt die Änderung, und sie erscheint hier als neue Fassung mit Datum, Eintrag in der Entstehung und neuen PDFs unter Downloads.

Was keinen Beschluss braucht

Die Begründung und der Anhang Juristendeutsch für Nichtjuristen sind nicht Teil des Gesetzes. Tippfehler, Erklärungen und Texte dieser Seite kann der Punktewart ohne Abstimmung berichtigen.

Eigener Tisch, eigenes Gesetz

Wer das Gesetz für die eigene Runde übernehmen will, findet alles unter Beitritt. Wer es für seinen Tisch anders haben will, kopiert das Gesetz auf GitHub und ändert seine Kopie: Jeder Tisch ist ein eigener Staat.

Für Mitwirkende mit GitHub-Konto: CONTRIBUTING.md.