Beitrittsurkunde
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Tischgesetzblatt · Beitrittsurkunde
Beitrittsurkunde
Die Tischrunde in übernimmt durch Beschluss vom das Gesetz über Pointen und wohlwollende Frotzeleien am Mittagstisch (Mittagspointengesetz – MiPoG) in der Fassung vom 15. Oktober 2026 als eigenes Recht. Sie verpflichtet sich auf das Wohlwollensgebot (§ 3) und wahrt das Tischgeheimnis (§ 3a). Unterzeichnet in Serviettenform (§ 33 Abs. 1 Satz 2).