Tischgesetzblatt · Teil I · Nr. 1

Beitrittsurkunde

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Tischgesetzblatt · Beitrittsurkunde

Siegel der Tischrunde

Beitrittsurkunde

Die Tischrunde   in   übernimmt durch Beschluss vom   das Gesetz über Pointen und wohlwollende Frotzeleien am Mittagstisch (Mittagspointengesetz – MiPoG) in der Fassung vom 15. Oktober 2026 als eigenes Recht. Sie verpflichtet sich auf das Wohlwollensgebot (§ 3) und wahrt das Tischgeheimnis (§ 3a). Unterzeichnet in Serviettenform (§ 33 Abs. 1 Satz 2).